Satzungsdiskussion/Satzung OV Versmold
Aus Grüne Kreis Gütersloh
DIE GRÜNEN Ortsverband Versmold
Inhaltsverzeichnis |
SATZUNG
§ 1
DIE GRÜNEN Ortsverband Versmold sind eine Gliederung der Partei DIE GRÜNEN.Der Ortsverband ist eine autonome Gliederung des Landesverbandes NRW und des Kreisverbandes Gütersloh.
Das Arbeitsgebiet des Ortsverbandes ist in erster Linie die Stadt Versmold innerhalb der jeweils gültigen Grenzen.
§ 2
Mitglied des Ortsverbandes kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen der Partei und ihrem Programm bekennt und keiner anderen Partei angehört.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Gütersloh.Gegen die Zurückweisung des Aufnahmeantrages kann der Bewerber bei der zuständigen Mitgliederversammlung Einspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt,Tod oder Ausschluß.
§ 3
Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder gelten die entsprechenden Vorschriften der Landes-und Bundessatzung.
§ 4
Die Organe des Ortsverbandes sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 5
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt.Zu ihr wird vom Vorstand unter Beifügung der vor- läufigen Tagesordnung rechtzeitig eingeladen.
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Ortsverbandes. Sie fällt ihre Entscheidungen autonom,solange es nicht durch diese Satzung,die Satzungen auf Kreis-,Landes-und Bundesebene und durch Beschluß der Mitgliederversammlung anders geregelt ist.
Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich.Nichtmitglieder haben auf ihr die gleichen Rechte wie Mitglieder außer bei Wahlen zu satzungsmäßigen Organen und Satzungsänderungen.Hier gelten die Vorschriften des Parteiengesetzes und der Wahlgesetze entsprechend.
§ 6
Der Vorstand des Ortsverbandes besteht aus mindestens drei Mitgliedern,darunter einem Schriftführer/in und einem Kassierer/in. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt.
Über die Verfahren der Vorstandsbesetzung und der Rotation entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer.
§ 8
Für Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Ortsverbandes ist der Kreisverband Gütersloh zuständig.
§ 9
Für Satzungsänderungen ist die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.
§ 10
Über die Auflösung des Ortsverbandes entscheidet die Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit.Dieser Beschluß bedarf der Zustimmung durch die Urabstimmung der Mitglieder.
§ 11
Diese Satzung tritt am Tage der Beschlußfassung hierüber in Kraft. Die Bestimmungen der Kreis-,Landes und Bundessatzungen gelten entsprechend,solange sie in dieser Satzung nicht anders geregelt sind.

