Satzungsdiskussion/Satzung OV Harsewinkel

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Inhaltsverzeichnis

Bündnis 90/Die Grünen

Ortsverband Harsewinkel

SATZUNG

(geänderte Fasssung vom 16.04.1994)

1

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Harsewinkel sind eine Gliederung der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Der Ortsverband ist eine autonome Gliederung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen und des Kreisverbandes Gütersloh. Das Arbeitsgebiet des Ortsverbandes ist in erste Linie die Stadt Harsewinkel innerhalb der jeweils gültigen Grenzen.

2

Mitglied des Ortsverbandes kann jeder werden, der sich zu den Grundsätzen der Partei und ihrem Programm bekennt und keiner anderen Partei angehört. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Kreises Gütersloh. Gegen die Zurückweisung eines Aufnahmeantrags kann der Bewerber bei der zuständigen Mitgliederversammlung Einspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

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Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder gelten die entsprechenden Vorschriften der Landes- und Bundessatzung.

4

Die Organe des Ortsverbandes sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand

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Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Zu ihr wird vom Vorstand unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung rechtzeitig eingeladen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Ortsverbandes. Sie fällt ihre Entscheidungen autonom, solange es nicht durch diese Satzung, die Satzungen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene anders geregelt ist. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Nichtmitglieder haben auf ihr die gleichen Rechte wie Mitglieder, außer bei Wahlen zu satzungsmäßigen Organen und Satzungsänderungen. Hier gelten die Vorschriften des Parteiengesetzes und der Wahlgesetze entsprechend.

6

Der Vorstand des Ortsverbandes besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter einer Schriftführerin/einem Schriftführer, einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer und einer Kassiererin/einem Kassierer. Der Vorstand wird jeweils für ein Jahr gewählt, wobei paritätische Besetzung Vorrang hat. Zu einer Vorstandswahl muss vier Wochen vorher schriftlich eingeladen werden. Über die Verfahren der Vorstandsbesetzung und eine mögliche Anwendung des Rotationsverfahrens entscheidet die Mitgliederversammlung.

7

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer werden für ein Jahr gewählt und dürfen dem Vorstand nicht angehören.

8

Für Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Ortsverbandes ist der Kreisverband Gütersloh zuständig.

9

Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmberechtigten erforderlich. Dies gilt nicht für §8, wenn er durch eine den gesetzlichen Mindestanforderungen genügende Regelung ersetzt wird. Zu den Satzungsänderungen muss vier Wochen vorher schriftlich eingeladen werden.

10

Über die Auflösung des Ortsverbandes entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung durch die Urabstimmung der Mitglieder.

11

Diese Satzung tritt am Tag der Beschlussfassung hierüber in Kraft. Die Bestimmungen der Kreis-, Landes- und Bundessatzung gelten entsprechend, solange sie in dieser Satzung nicht ausdrücklich anders geregelt sind.

Harsewinkel, den 15.04.1994

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