LAG Gesellschaft der Zukunft/BDK Antrag Verflechtung von Politik und Wirtschaft 2.Fassung

Aus Grüne Kreis Gütersloh

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Verflechtung von Politik und Wirtschaft verringern! Lobbyismus transparent machen!

Der Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die zunehmende Verflechtung von Politik und Wirtschaft untergräbt an einigen Stellen die Gemeinwohlorientierung der Politik. Mit ganzen Stäben von hochqualifizierten Fachleuten ausgestattet, gewinnen Vertreter von Einzelinteressen mehr und mehr Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung.

Der Austausch von Politik und Vertretern von Interessensgruppen ist wichtig und notwendig für eine funktionierende Demokratie, aber dieser Austausch muss für die Öffentlichkeit transparent sein, er muss nach klar definierten Regeln erfolgen und muss für alle Interessensgruppen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive bieten, unabhängig von ihrer finanziellen Ausstattung. Nur dann ist ein pluralistischer Interessensausgleich möglich. Die zunehmende Professionalisierung der Lobbytätigkeit begünstigt insbesondere solche Einzelinteressen, die finanzkräftig genug sind, sich diese hochbezahlten Spitzenkräfte leisten zu können.

Lobbying findet nicht nur bei Abgeordneten statt sondern insbesondere in der Ministerialbürokratie. Die Referenten der Ministerien gelten als die wichtigsten Gesprächspartner der Lobbyisten. Oftmals tragen Referentenentwürfe aus den Ministerien schon maßgeblich die Handschrift der einflussreichsten Interessensgruppen. Eine Offenlegung und Entflechtung von Exekutive und Vertretern von Einzelinteressen ist notwendig, um die Unabhängigkeit des Regierungshandelns sicherzustellen.

Möglichen Abhängigkeiten von Amtsträgern und Abgeordneten, sei es durch Bereitstellung von Informationsmaterial und Gesetzesvorlagen oder durch wirtschaftliche Zuwendungen, wie der Finanzierung von Kampagnen, muss begegnet werden, indem der Zugang zur unabhängiger Expertise für Abgeordnete und Amtsträger gestärkt wird.

Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen. Ausufernde Nebentätigkeiten oder die Annahme einer Vielzahl von Aufsichtsratsmandaten gefährden die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit eines Abgeordneten und sind daher zu beschränken.

Der nahtlose Übergang von Ministern und Staatssekretären in hoch dotierte Posten der Wirtschaft, die oft gerade im Wirkungskreis der früheren politischen Tätigkeit liegen, lässt bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Eindruck von Vetternwirtschaft aufkommen und nährt Zweifel ob der jeweilige Amtsträger während seiner Tätigkeit in der Regierung tatsächlich unabhängig gegenüber seinem späteren Arbeitgeber gewesen ist.

Um das Ansehen von Politik und das Vertrauen der Menschen in Politik wieder zu gewinnen, brauchen wir klare Regelungen die dem Anschein der Fremdbestimmung politischer Prozesse durch private Interessen entgegenwirken, wie sie in anderen Staaten seit langem geübte Praxis sind.


Im Einzelnen fordern wir:

1. Einführung eines verbindlichen öffentlichen Lobbyistenregisters

Für die im Bundestag, in Regierungsbehörden und nachgeordneten Stellen tätigen InteressenvertreterInnen und Lobbyorganisationen wird ein verbindliches Register eingeführt, das die 1972 beim deutschen Bundestag eingeführte "Öffentliche Liste der registrierten Verbände und deren Vertreter" ersetzt. Das einzuführende Lobbyistenregister soll mindestens die Standards des von der EU-Kommission beschlossenen Registers, das im Frühjahr 2008 eingeführt werden soll, erfüllen. Es soll die Finanzierung der Lobbytätigkeiten beinhalten, sei es die Offenlegung des Honorars bei Beratern, die Finanzierung der Organisation bei Nichtregierungsorganisationen oder die Höhe der Kosten der Lobbytätigkeit bei Inhouse-Lobbyisten und Anwälten. Darüber hinaus soll im Lobbyistenregister angegeben werden, für welche Auftraggeber und Kunden, an welchen Themen und Gesetzentwürfen gearbeitet wird, mit welchen Regierungsbehörden hierzu Kontakt aufgenommen wurde und welche Ausgaben getätigt wurden. Das Register soll im Internet für jeden zugänglich veröffentlicht werden.


2. Beendigung des Austauschprogramms für "Leihbeamte" in Ministerien.

Das Austauschprogramms in Bundesministerien und nachgeordneten staatlichen Institutionen mit ausgewählten Firmen und Verbänden, d.h. die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ministerien, die weiterhin von Ihrem ursprünglichen Arbeitgeber bezahlt werden, wird eingestellt. Die Gefahr der unlauteren Einflussnahme und Weitergabe vertraulicher Informationen ist größer als der mögliche Nutzen für die Allgemeinheit. Externer Sachverstand soll statt dessen auf einem Weg eingeholt werden, der einen gleichberechtigten und offenen Zugang aller gesellschaftlicher Gruppen ermöglicht, z.B. über Anhörungen. Das Sponsoring von Bundesministerien durch private Organisationen, sei es durch finanzielle Zuwendungen z.B. für Kampagnen oder durch Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen, ist offenzulegen und wird in der Höhe eingeschränkt.


3. Karenzzeit von 3 Jahren für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre nach Beendigung der Dienstzeit

Für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre wird eine Karenzzeit von 3 Jahren nach Ausscheiden aus dem Amt für Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit dem Amt bestehen, eingeführt. Des weiteren werden die Regelungen aus dem Beamtenrecht, die eine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Tätigkeiten nach der Dienstzeit vorsehen, sowie Sanktionen bei Zuwiderhandlungen in Form von Kürzung der Versorgungsbezüge auch auf Regierungsmitglieder und Staatssekretären angewandt.


4. Begrenzung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Die Anzahl der Aufsichtsratsmandate die ein Abgeordneter wahrnehmen darf wird begrenzt. Die bezahlten Nebentätigkeiten eines Abgeordneten werden eingeschränkt. Dies erfolgt entweder, indem die Einkünfte aus Nebentätigkeiten limitiert werden, wie dies z.B. bei amerikanischen Kongressabgeordenten der Fall ist, oder indem eine zeitliche Beschränkung der bezahlten Nebentätigkeiten für Abgeordnete , z.B. auf 15 Wochenstunden eingeführt wird. Auch die Ausübung eines Spitzenamtes bei einem Interessenverband wird mit der Abgeordnetentätigkeit für unvereinbar erklärt. Es werden Sanktionen für den Fall der Zuwiderhandlung eingeführt.


5. Offenlegung von Interessenskonflikten von Abgeordneten

Abgeordnete müssen Interessenskonflikte vor dem/der jeweiligen Ausschussvorsitzenden und dem Bundestagspräsidenten offen legen, soweit diese nicht durch veröffentlichungspflichtige Angaben ersichtlich sind. Die Anzeigepflicht von Abgeordneten wird ausgedehnt auf Berater- und Gutachtertätigkeiten, sowie auf Absprachen über Tätigkeiten nach Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag.


6. Stärkung des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof als Kontrollinstanz für die öffentliche Verwaltung ist zu stärken, und es ist sicherzustellen, das er seiner Aufgabe, die Neutralität des Verwaltungshandelns zu prüfen, in vollem Umfang nachkommen kann.


7. Strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung

Der von der Grünen Bundestagsfraktion erarbeitete Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung erfährt unsere volle Unterstützung. Er schließt eine Lücke in der Gesetzgebung und stellt klar, welche Handlungen für Abgeordnete erlaubt sind und wo die Grenzen zur Korruption überschritten werden. Mit dieser Regelung könnte die UN-Konvention gegen Korruption auch in Deutschland ratifiziert werden.



Begründung

Allein schon die Anzahl von Lobbyisten, die in Berlin angesiedelt sind, spricht eine deutliche Sprache: Es sind ca. 1900 Lobbygruppen beim Deutschen Bundestag registriert. Etwa 4500 Interessensvertreter sind mit Hausausweisen ausgestattet, die Ihnen unbeschränkten Zugang zu den Abgeordnetenbüros erlauben. Über 100 Unternehmensrepräsentanzen haben sich im Umfeld des Regierungsbezirks angesiedelt. Eine Fülle von Public-Affärs Agenturen, auf Lobbyismus spezialisierte Anwaltskanzleien, unternehmensnahe Stiftungen und Politikberater haben eine ganze Dientsleistungsbranche im Bereich Lobbyismus in Berlin ins Leben gerufen.

Betrachtet man die immensen finanziellen Aufwendungen, die von Unternehmen und Verbänden für die Interessensvertretung und Lobbyarbeit in Berlin aufgewendet werden, stellt sich die Frage, was der Gegenwert, der Return on Invest für diese Investitionen ist.

Politische Entscheidungen verlagern sich mehr und mehr aus dem Parlament in sogenannte, graue Entscheidungsbereiche, d.h. Regierungskommissionen(z.B.Hartz-Kommission), Expertenrunden, Runde Tische usw. und bieten für den Lobbyismus damit ein ideales Ansatzfeld.

Wesentliches Merkmal des Lobbyismus ist sein informelles Vorgehen, das nicht die Öffentlichkeit sucht, sondern im Aufbau von privaten Netzwerken zu Politik und Ministerialbürokratie gezielt versucht, auf Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen. Dieses in der Anlage intransparente Vorgehen bedarf einer gesetzlichen Kontrolle und Offenlegungspflicht, wie sie z.B. in den USA seit 1995 mit Verabschiedung des Lobby Disclosure Acts vorgeschrieben ist.

Gerade Abgeordnete befinden sich oft in einer Abhängigkeit von Lobbyisten, da sie von diesen mit Informationen zu aktuellen Politikfeldern und anstehenden Gesetzesvorhaben versorgt werden, die sie sonst von keiner Seite mit vertretbarem Aufwand erhalten können.

Großen Teilen der Bevölkerung drängt sich der Eindruck auf, die Politik sei nicht mehr Herr im eigenen Haus, sondern würde ferngesteuert von mächtigen Interessensgruppen - insbesondere aus der Wirtschaft. Dieser gefühlte Demokratieverlust wird bestärkt durch Ministerbeschlüsse und Gesetzesentscheidungen, die oft die Handschrift der Interessensgruppen tragen, die sie maßgeblich beeinflusst haben, und ist mit ein Grund für die Politikverdrossenheit in Deutschland.

Laut einer vergleichenden Studie der Universität Dublin zwischen den Kontrollmechanismen für Lobbyismus in den USA, Kanada, den EU-Institutionen und Deutschland hat Deutschland die schwächsten Regelungen für Lobbyistentätigkeiten und hat zusammen mit der EU den größten Nachholbedarf.(http://www.transparency.ie/Files/2006_Registration_of_Lobbyists.pdf) Die EU-Kommission hat durch Einsetzung der European Transparency Initiative (ETI) im November 2005 Konsequenzen aus der mangelnden Transparenz bei der Lobbyistentätigkeit gezogen. Resultat dieses Verfahrens ist unter anderem die Einführung eines EU-Lobbyistenregisters im Frühjahr 2008.

Dass der Einfluss von einzelnen mächtigen Lobbygruppen auf politische Entscheidungen auch die Volkswirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen schädigen kann, zeigt folgendes Beispiel. Die Tatsache, dass der Strompreis in Deutschland im Schnitt um 20% höher liegt als im EU-Durchschnitt, ist auf den starken Einfluss der vier großen Energiekonzerne auf die Politik zurückzuführen. Die Initiative der EU-Kommission, für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu sorgen, wurde in Deutschland systematisch herausgezögert. Die Schaffung der Regulierungsbehörde, die die Preise auf dem Energiemarkt überwachen sollte, wurde mehr als sieben Jahre verschleppt und so der Ausbildung eines Oligopols auf dem Strommarkt vorschub geleistet. Der starke Einfluss war möglich, weil die Verflechtung von Energiewirtschaft und Politik besonders groß ist. "Keine Branche bezahlt so viele Politiker, wie die Energieversorger", schrieb die Financial Times Deutschland im Juni 2005.


Zu den einzelnen Punkten des Antrags:

  1. Mehr Transparenz des Lobbyismus in Parlament und Regierung durch ein verbindliches öffentliches Lobbyistenregister
    • Seit dem Lobby Disclosure Act von 1995 sind amerikanische Lobbyisten zu zahlreichen Angaben verpflichtet. Sie müssen Auskunft geben über ihre Honorare, ihre Kunden, ihre Ausgaben, die Themen und Gesetzesvorlagen, zu denen sie gearbeitet haben, und zu welchen Regierungsbehörden und Kongressabgeordneten sie in diesem Zusammenhang Kontakt hatten. In einem halbjährlichen Bericht müssen diese Daten aktualisiert werden. Alle Angaben sind für jedermann über das Internet einsehbar.
    • Die EU-Kommission hat beschlossen, im Frühjahr 2008 ein öffentliches Register für alle InteressenvertreterInnen einzurichten, die Einfluss auf Entscheidungen der EU-Organe nehmen wollen. Dort sollen sich zunächst auf freiwilliger Basis alle LobbyistInnen, die als VertreterInnen von organisierten Interessen bei Konsultationen der Europäischen Kommission Stellung beziehen wollen, eintragen. Im Register ist das Honorar (bei BeraterInnen), die Finanzierung der Organisation (bei Nichtregierungsorganisationen) bzw. die Höhe der Kosten der Lobbytätigkeit (bei Inhouse-LobbyistInnen und AnwältInnen) offen zu legen.
    • Die bisherige „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren VertreterInnen“, die am 21.9.1972 beschlossen wurde, ist unvollständig, z.B. werden UnternehmenslobbyistInnen von ihr gar nicht erfasst. Auch LobbyistInnen, die Ihr Tätigkeitsfeld bei Bundesbehörden oder nachgeordneten Stellen haben, werden nicht durch das bisherige Register erfasst. Auch bietet sie nur unzureichende Informationen, beispielsweise zu den Einahmen und Ausgaben der registrierten Verbände.
    • Daher ist eine Neufassung des Registers für InteressensvertreterInnen notwendig. Sie soll verbindlichen Charakter haben. Die Erstellung von Hausausweisen oder die Zulassung zu Anhörungen soll nur dann möglich sein, wenn eine vollständige Eintragung im Register vorliegt.
  2. Beendigung des Austauschprogramms für Leihbeamte in Ministerien
    • Mittlerweile sind über 100 Fälle bekannt, bei denen Ministerien von Unternehmen und Verbänden bezahlte externe MitarbeiterInnen für eigene Aufgaben wie die Gesetzesvorbereitung beschäftigen. Sie werden in die Verwaltungsabläufe eingebunden und bekommen Einblick in interne Prozesse. So erhalten sie einen bevorzugten Zugang zu den Ministerien und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen.
    • Marco Althaus, Experte für Lobbyismus und Leiter des Deutschen Instituts für Public Affairs, zu dieser Thematik: "Die Praxis, wie sie sich in Berlin eingeschlichen hat, ist hochproblematisch. Heimlichtuerei und mangelnde Transparenz stellen die Neutralität des Verwaltungshandelns in Frage."
    • Professor Hans Herbert von Arnim, Verwaltungsrechtler, hierzu: "Es ist für mich etwas ganz Neues und Überraschendes, die Betreffenden sind zwar in die Ministerien eingegliedert, ihre Loyalität gehört aber denen, die sie bezahlen aus der Wirtschaft, und die tun das nicht für Gotteslohn, sondern weil sie sich davon etwas versprechen, nämlich die Förderung ihrer Interessen, die bevorzugte Information, die sie auf diese Weise bekommen. Das ist eine besonders gefährliche Form des Lobbyismus, ja es bewegt sich sogar im Dunstkreis der Korruption."
    • Die Auswahl der Teilnehmer an dem Austauschprogramm stellt außerdem eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Einzelinteressen dar, da diese Firmen und Verbände einen besseren Zugang zu EntscheidungsträgerInnen haben und leichter in den Genuss von vertraulichen Informationen kommen können als die Konkurrenz, die nicht an dem Austauschprogramm teilnimmt.
  3. Karenzzeit für den Übergang von AmtsträgerInnen in die Wirtschaft
    • Viele AmtsträgerInnen aus vergangenen Regierungen findet man heute auf hoch dotierten Posten in der freien Wirtschaft wieder. Dabei verwundert nicht, dass die Kontakte zu den künftigen Arbeitgebern oft während der Amtszeiten besonders gepflegt wurden. Das Vertrauen in Politik und staatliche Institutionen wird durch solche Vorgänge belastet. Allein der Anschein, dass ein Minister auf die Interessen seines künftigen Arbeitgebers Rücksicht nehmen könnte und damit seine Gemeinwohlorientierung in Frage gestellt wird, stellt eine Verletzung des Ansehens von Politik dar.
    • Nach dem Antikorruptionsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist es Mitgliedern der Landesregierung nur mit vorheriger Genehmigung des Dienstherren erlaubt, eine Anstellung in der Freien Wirtschaft anzunehmen. Für Mitglieder der Bundesregierung fehlt eine solche Regelung.
    • Für Beamte, Mitglieder der Bundeswehr und Richter gibt es klare Regelungen für einen Übergang nach der Dienstzeit in die Wirtschaft, die helfen sollen, einen Vertrauensverlust in staatliche Organisationen zu vermeiden. Für Mitglieder der Bundesregierung ist eine solche Regelung überfällig.
    • Auch die unmittelbare Tätigkeit im Bereich Lobbyismus nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik ist in Deutschland gang ung gebe. In den meisten Fällen sind die Lobbytätigkeiten eng mit den vorherigen politischen Aufgabenfeldern verbunden. Dieser sogenannte Drehtüreffekt wird in den Vereinigten Staaten per Gesetz unterbunden, indem eine obligatorische Karrenzzeit einzuhalten ist.
  4. Beschränkung der Nebenbeschäftigung von Abgeordneten
    • Laut Abgeordnetengesetz steht das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten. Alle anderen Aktivitäten gelten als Nebentätigkeiten, die dem Präsidenten anzuzeigen und die von ihm zu veröffentlichen sind.
    • Mitgliedern der Bundesregierung ist das Ausüben einer beruflichen Nebentätigkeit, eines Gewerbes oder eines weiteren Amts untersagt. Auch die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens ist nicht gestattet.
    • In den USA ist das Einkommen aus Nebentätigkeiten für Kongressmitglieder gesetzlich beschränkt, bestimmte Nebentätigkeiten sind generell unentgeltlich auszuführen.
    • Eine ausufernde Nebentätigkeit, wie sie bei einzelnen Abgeordneten auftritt, ist mit dem Abgeordnetenmandat nicht vereinbar. Es gibt Abgeordnete, die mehr als ein halbes Dutzend Aufsichtsratsmandate innehaben und für ihre Nebentätigkeiten mehr Zeit aufwenden, als für ihr Abgeordnetenmandat. Solche Vorgänge stellen einen Missbrauch des Abgeordnetenmandats dar und sind daher gesetzlich zu beschränken. Eine Beschränkung der Nebentätigkeit zumindest aber eine Beschränkung der Verdienstmöglichkeiten aus Nebentätigkeiten erscheint uns angemessen.
  5. Interessenskonflikte von Abgeordneten offenlegen. Anzeigepflicht erweitern
    • Nicht immer sind zur Zeit Interessenskonflikte von Abgeordneten für die Allgemeinheit nachvollziehbar. Daher fordern wir eine Ausweitung der Anzeigepflichten auf Berater- und Gutachtertätigkeiten sowie auf Absprachen für künftige Beschäftigungen. Bei Ausschusssitzungen soll bei Beratungsgegenständen, bei denen ein unmittelbarer Interessenskonflikt für einzelne Abgeordnete besteht, dieser für den Ausschuss nachvollziehbar sein.
  6. Stärkung des Bundesrechnungshofes
    • Auch der Bundesrechnungshof befasst sich seit Anfang 2007 mit der Beschäftigung von Verbands- und Unternehmensvertretern in Bundesministerien und hat zu dieser Frage deutliche Bedenken geäußert. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, aüßert sich in den von ihm herausgegebenen "Empfehlungen für ein wirtschaftliches und transparentes Verfahren beim Einsatz externer Berater", wie folgt: "In zahlreichen Prüfungen sind für den Bundesrechnungshof allerdings Fehlentwicklungen erkennbar geworden, welche die Grenzen und Risiken des Beratereinsatzes für die öffentliche Verwaltung verdeutlichen. Immer wieder hat der Bundesrechnungshof zum Beispiel festgestellt, dass auch solche Aufgaben an Externe übertragen werden, die zu den Kernaufgaben einer verantwortlich handelnden Verwaltung gehören. Vielfach waren die Auftraggeber nicht ausreichend in der Lage, die Beratungstätigkeit sachgerecht zu kontrollieren und zu nutzen". Auch am Sponsoring von Bundesministerien durch Unternehmen wurde vom Bundesrechnungshof kritik geübt. Damit der Bundesrechnungshof seine Kontrollfunktion in ausrechendem Maße wahrnehmen kann, sind seine Ressourcen und sein Handlungsspielraum zu stärken.
  7. Strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung
    • Noch immer hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Dies liegt unter anderem daran, dass die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung nicht internationalen Maßstäben genügen. So sind in Deutschland so genannte Dankeschön-Spenden, bei denen nach einer Entscheidung eines Abgeordneten im Bundestag aus reinem Dank gezahlt wird, straffrei.
    • Der am 17. Oktober 2007 von der Bundestagsfraktion auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung und –bestechlichkeit brächte das deutsche Recht auf den von der UN geforderten Standard und kann daher nur begrüßt werden. (http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/dok/201/201762.htm)
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