AK Wirtschaft und Gesellschaft/LDK Antrag

Aus Grüne Kreis Gütersloh

Wechseln zu: Navigation, Suche


Entwurf eines LDK-Antrags:

Für ein Recht auf Ausbildung

An die Landesdelegiertenkonferenz am 17./18.6.2007 in Bochum


Die LDK möge beschließen:

Die Landtagsfraktion wird beauftragt, einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative zu erarbeiten, der die Kernthesen der "Gütersloher Erklärung für ein Recht auf Ausbildung" umsetzt:

1. Jeder ausbildungsfähige Jugendliche erhält ein Recht auf Ausbildung
Gemäß dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Bildung wird ein einklagbares Recht auf Ausbildung geschaffen. Der Rechtsanspruch gibt jedem Jugendlichen, der seine Ausbildungsfähigkeit durch einen Schulabschluss nachweisen kann, eine sichere Perspektive für eine Berufsausbildung und bietet einen Motivationsanreiz für eine erfolgreiche Schulausbildung.

2. Jeder Arbeitgeber wird zur Ausbildung verpflichtet
Die in Deutschland ansässigen Arbeitgeber tragen gemeinsam die Kosten für die Ausbildung der künftigen Arbeitskräfte. Die wirtschaftliche Leistungskraft dient als Bemessungsgrundlage für die Verpflichtung des einzelnen Arbeitgebers zur Ausbildung. Sie wird von den Finanzämtern berechnet. Wettbewerbsnachteile von Ausbildungsbetrieben werden abgebaut, da die Kosten für die Ausbildung gemeinsam von allen Arbeitgebern getragen werden.

3. Die Ausbildungsverpflichtung ist handelbar
Unternehmen, die nicht selbst ausbilden können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihre Ausbildungsverpflichtung durch andere Betriebe erfüllen zu lassen. Der Preis hierfür bestimmt sich nach den Regeln der Marktwirtschaft. Für Unternehmen, die über ihre Ausbildungsschuld hinaus ausbilden und diese Ausbildungstätigkeit auf dem Markt anbieten, bietet sich dadurch die Möglichkeit, eine zusätzliche Einnahmequelle für sich zu schaffen. Unternehmen, die Ihrer Ausbildungsverpflichtung nicht nachkommen, haben diese im Rahmen der Steuererklärung durch Zahlung an den Staat abzugelten.

4. Das staatliche Eingreifen wird minimiert und effizienter
Der Staat schafft in staatlichen von den Kammern betreuten Ausbildungsinstitutionen die Ausbildungsplätze, die nicht durch die Wirtschaft bereitgestellt werden. Zudem konzentriert er sich auf die Weiterbildung nichtausbildungsfähiger Jugendlicher mit dem Ziel, die Ausbildungsfähigkeit zu erlangen.


Begründung:

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist trotz Konjunkturaufschwungs weiter sehr kritisch. Am Ende des Jahres 2006 standen trotz anderslautender Beteuerungen der Industrie in Deutschland 50.000 ausbildungswillige Jugendliche ohne Lehrstelle da (allein in NRW waren es 10.000). Rechnet man die Bewerber hinzu, die sich in Übergangsmaßnahmen und Berufsbildungsjahren befinden, sind es laut Schätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) über 100.000.

Jugendliche ohne Berufsausbildung sind bereits heute beinah chancenlos auf dem Arbeitsmarkt, ein Trend, der sich in Zukunft noch verstärken wird. Viele Jugendliche, gerade in Hauptschulen, resignieren angesichts der für sie aussichtslosen Situation und geraten in einen Teufelskreis aus Perspektivlosigkeit und einhergehendem Motivationsmangel.

Nur ein gesetzlich verankertes Recht auf Ausbildung kann diesen Teufelskreis durchbrechen.

Der Ausbildungspakt hat sein Ziel nicht erfüllt. Viele Unternehmen bilden gar nicht oder weit unter ihren Möglichkeiten aus. Der Anteil der Unternehmen, die ausbilden, ist auf unter 25 % gefallen. Und das, obwohl die Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sein werden. Freiwillige Vereinbarungen können das Problem nicht dauerhaft lösen. Meist sind sie nur von befristeter Natur. Die mangelnde Verbindlichkeit beinhaltet immer die Gefahr, dass zu viele Mitwirkende sich der Regelung entziehen und daher die gesetzten Ziele nicht erreicht werden.

Viele Firmen, z.B. Töchter ausländischer Konzerne, sind mit der Tradition und den Vorteilen des Dualen Systems nicht vertraut und werden durch freiwillige Vereinbarungen nicht erreicht. Die Firmen, die in dieser Situation ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen, erleiden dadurch sogar einen Wettbewerbsnachteil, da sie die Kosten für Ausbildung auf Ihre Preise umlegen müssen.

Die Politik agiert zur Zeit vielerorts, insbesondere auf kommunaler Ebene, als Bittsteller und Klinkenputzer. Es werden teuere Coaching- und Berufsbildungsprogramme aufgelegt, die nur kurzfristig an den Symptomen kurieren und Jugendliche in Warteschleifen parken, ohne dass die Situation der Betroffenen dadurch langfristig verbessert wird. Allein im letzten Jahr wurden bundesweit 4 Mrd. Euro für Übergangsmaßnahmen auf dem Ausbildungsmarkt aufgewendet. Dass Frau Merkel im Herbst 2006 versuchte, durch 200 Bittbriefe an die größten Firmen Deutschlands die Ausbildungssituation zu verbessern, zeigt Hilflosigkeit der Bundesregierung in dieser Frage.

Nur eine für alle Arbeitgeber verbindliche gesetzliche Verpflichtung zur Ausbildung bietet die Vorraussetzung, die Ausbildungskrise dauerhaft lösen zu können.

Mit der Umsetzung des dargestellten Konzepts schafft der Gesetzgeber stabile, für alle Akteure transparente und gleiche Rahmenbedingungen. Die Kosten für Ausbildung werden auf die gesamte Wirtschaftskraft der in Deutschland ansässigen Unternehmen verteilt. Kurzfristige Renditeinteressen führen in Zukunft nicht mehr zu einem Abbau von Ausbildungsplätzen, während die positiven Langzeiteffekte von Ausbildungstätigkeit für das einzelne Unternehmen, die Branche und den Wirtschaftsstandort Bestand haben.

Ausgebildete Arbeitnehmer steigern die Produktivität des einzelnen Betriebs und der jeweiligen Branche und verbessern die Anpassungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft an zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen. Die verpflichtende Einbindung der Unternehmen in die Lösung der Ausbildungsfrage ist ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Stärkung des Standortes Deutschland. Angesichts der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung, die einen wachsenden Fachkräftemangel in den kommenden Jahrzehnten prognostiziert, profitieren gerade die Unternehmen langfristig durch ein besseres Angebot an gut ausgebildeten Fachkräften.

Durch die Handelbarkeit der Ausbildungsverpflichtung wird ein sich selbst regulierender Mechanismus geschaffen, um die benötigten Ausbildungskapazitäten bereitzustellen. Betriebe, die heute schon über Bedarf ausbilden, werden durch die Handelbarkeit der Ausbildungsverpflichtung finanziell deutlich entlastet.

Der Staat kann sich voll auf seine Aufgabe der Stärkung des Bildungssystems konzentrieren und wird von den Kosten für zweifelhafte Überbrückungsmaßnahmen entlastet. Die Politik befreit sich von der demütigenden Rolle des lokalen Krisenmanagements und nimmt ihre Rolle als verantwortungsvoller Gestalter des Gemeinwesens wahr, das allen heranwachsenden Menschen die Chance bietet, sich in die Gesellschaft einzubringen und sich zu verwirklichen.

Persönliche Werkzeuge