AK Wirtschaft und Gesellschaft/Guetersloher Erklaerung fuer ein Recht auf Ausbildung
Aus Grüne Kreis Gütersloh
Gütersloher Erklärung für ein Recht auf Ausbildung
Wie die Politik ihre Handlungsvollmacht nutzen sollte, um die Krise auf dem Ausbildungsmarkt dauerhaft zu beseitigen.
Ein Positionspapier von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Kreisverband Gütersloh
Inhalt und zentrale Forderungen:
Die jetzige Situation auf dem Ausbildungsmarkt
1. Jeder Jugendliche erhält ein Recht auf Ausbildung Jeder Einwohner Deutschlands zwischen 15 und 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, der eine entsprechende Eignung nachweisen kann, erhält einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.
2. Jeder Arbeitergeber wird zur Ausbildung verpflichtet Die in Deutschland ansässigen Unternehmen und Freiberufler werden gesetzlich verpflichtet, die für die Deckung dieses Bedarfes notwendigen Ausbildungsplätze selbst anzubieten oder durch einen Dritten dieses Angebot bereitstellen zu lassen.
3. Die Ausbildungsverpflichtung ist handelbar Es ist möglich, dass ein Unternehmen die Ausbildungsverpflichtung an ein anderes Unternehmen überträgt. Die Ausbildungsverpflichtung wird somit handelbar.
4. Das staatliche Eingreifen wird effizienter Der Bedarf an Ausbildungsplätzen, der nicht durch das Angebot der privaten Wirtschaft gedeckt wird, wird durch von den Industrie und Handelskammern betreuten und beaufsichtigten staatlichen Ausbildungsinstitutionen gewährleistet.
Fazit
Die jetzige Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Trotz anderslauternder Beteuerungen standen am Ende des Jahres 2006 in Deutschland 50.000 ausbildungswillige Jugendliche ohne Lehrstelle da. Rechnet man die Bewerber hinzu, die sich in Übergangsmaßnahmen und Berufsbildungsjahren befinden, sind es laut Schätzungen des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) über 100.000.
Jugendliche ohne Berufsausbildung sind bereits heute beinah chancenlos auf dem Arbeitsmarkt, ein Trend, der sich in Zukunft noch verstärken wird. Viele Jugendliche, gerade in Hauptschulen, resignieren angesichts der für sie aussichtslosen Situation und geraten in einen Teufelskreis aus Perspektivlosigkeit und einhergehendem Motivationsmangel.
Der Ausbildungspakt hat sein Ziel nicht erfüllt. Viele Unternehmen bilden gar nicht oder weit unter ihren Möglichkeiten aus. Und das obwohl die Unternehmen in Deutschland auch in Zukunft auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sein werden. Freiwillige Vereinbarungen können das Problem nicht dauerhaft lösen. Meist sind sie nur von befristeter Natur. Die mangelnde Verbindlichkeit beinhaltet immer die Gefahr, dass zu viele Mitwirkende sich der Regelung entziehen und daher die gesetzten Ziele nicht erreicht werden.
Viele Firmen, z.B. Töchter ausländischer Konzerne, sind mit der Tradition und den Vorteilen des Dualen Systems nicht vertraut und werden durch freiwillige Vereinbarungen nicht erreicht. Die Firmen, die in dieser Situation über Bedarf ausbilden, erleiden dadurch sogar einen Wettbewerbsnachteil, da sie die Kosten für Ausbildung auf Ihre Preise umlegen müssen.
Die Politik agiert vielerorts, insbesondere auf kommunaler Ebene, als Bittsteller und Klinkenputzer. Es werden teuere Coaching- und Berufsbildungsprogramme aufgelegt, die nur kurzfristig an den Symptomen kurieren und Jugendliche in Warteschleifen parken, ohne dass die Situation der Betroffenen dadurch langfristig verbessert wird.
Nur eine für alle verbindliche gesetzliche Regelung bietet die Vorraussetzung, die Ausbildungskrise dauerhaft lösen zu können. Zur langfristigen und nachhaltigen Beseitigung der Ausbildungsplatzmisere schlagen wir vor:
1. Jeder Jugendliche erhält ein Recht auf Ausbildung
Jeder Einwohner Deutschlands zwischen 15 und 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, der eine entsprechende Eignung nachweisen kann, erhält einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.
Sowohl aus gesamtgesellschaftlicher als auch aus individueller Perspektive der betroffenen Jugendlichen ist es notwendig, ein Recht auf Ausbildung zu schaffen. Jeder Jugendliche, der generell ausbildungsfähig ist, erhält einen Ausbildungsplatz, der nicht notwendigerweise in der Nähe des Heimatortes liegen muss. Die Ausbildungsfähigkeit wird von den Schulen festgestellt. Nicht ausbildungsfähige Jugendliche erhalten das Recht auf gezielte Förderung mit dem Ziel, die Ausbildungsfähigkeit herzustellen.
Der Rechtsanspruch beseitigt das Gefühl der Perspektiv- und Chancenlosigkeit. Gleichzeitig wird durch die Bedingung die an den Rechtsanspruch geknüpft ist, ein Motivationsanreiz für die eigene Schulausbildung geschaffen. Der jährlich aus diesem Rechtsanspruch erwachsene Bedarf nach Ausbildungsplätzen wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Industrie- und Handelskammern ermittelt.
2. Jeder Arbeitgeber wird zur Ausbildung verpflichtet
Die in Deutschland ansässigen Unternehmen und Freiberufler werden gesetzlich verpflichtet, die für die Deckung dieses Bedarfes notwendigen Ausbildungsplätze selbst anzubieten oder durch einen Dritten dieses Angebot bereitstellen zu lassen.
Die Verpflichtung des einzelnen Arbeitgebers (Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige und staatliche Organisationen) zur Ausbildung richtet sich nach dessen über 3 Jahre gemittelten wirtschaftlichen Leistungskraft (Umsatz, Vermögen und Gewinn). Für jedes Unternehmen wird so im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbedarf eine konkrete jährliche Ausbildungsschuld berechnet. Die Ausbildungsumlage wird so zu einer an der Leistungskraft eines Unternehmens orientierten Ausbildungsverpflichtung weiterentwickelt. Der Vorteil gegenüber der Berechnung nach Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern wie bei der klassischen Ausbildungsumlage, ist, dass Betriebe ihre Ausbildungsschuld nicht durch den Abbau von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verringern können.
Die Bestimmung der Ausbildungsschuld wird von den Finanzämtern im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vorgenommen. Der zusätzliche Bürokratieaufwand kann so in Grenzen gehalten werden.
Diese Schuld kann entweder durch die Einstellung von Auszubildenden beglichen werden, wobei jeder Ausbildungsgang einen spezifischen, durch die IHK ermittelten Wert erhält, der den staatlichen Kosten für einen entsprechenden Ausbildungang entspricht. Dieser wird auf die Ausbildungsschuld angerechnet. Beglichen werden kann die Ausbildungsschuld auch durch Zahlung der Ausbildungsschuld an den Staat oder Dritte, der mit diesen Mitteln Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt.
3. Die Ausbildungsverpflichtung ist handelbar
Es ist möglich, dass ein Unternehmen die Ausbildungsverpflichtung an ein anderes Unternehmens überträgt. Die Ausbildungsverpflichtung wird somit handelbar.
Unternehmen, die nicht selbst ausbilden können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihre Ausbildungsverpflichtung durch andere Betriebe erfüllen zu lassen. Der Preis hierfür bestimmt sich nach den Regeln der Marktwirtschaft. Gleichwohl wird ein Anreiz zur Ausbildung im eigenen Betrieb geschaffen, da die Unternehmen nach wie vor bei eigener Ausbildungstätigkeit die Opportunitätskosten einsparen können (Rekrutierungskosten für neue Arbeitskräfte, Einarbeitungskosten, Prestige).
Unternehmen, die sogar über ihre Ausbildungsschuld hinaus ausbilden (dies werden insbesondere ertragsschwache Handwerks- und Mittelstandsbetriebe sein), werden vom System belohnt. Sie können die zusätzlichen Ausbildungsplätze von anderen Unternehmen finanzieren lassen indem sie über den Markt in Verhandlungen mit Unternehmen treten, deren Ausbildungsschuld nicht gedeckt ist. Sie können sich eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen, indem sie ihre Ausbildungskapazitäten auf dem Markt anbieten.
Das marktwirtschaftliche Instrument der handelbaren Ausbildungsschuld ermöglicht eine optimale Anpassung an den derzeitigen und den erwarteten Fachkräftebedarf. Denn genau dort, wo in Zukunft auch Fachkräfte nachgefragt werden, lohnt sich die Ausbildung für ein Unternehmen besonders. Es wird lukrativ auszubilden!
So könnte auch ein effizienter Dienstleistungssektor von Ausbildungsunternehmen entstehen. Dieser kann es ermöglichen, in Berufen mit absehbarem Fachkräftemangel gezielt und frühzeitig fehlende Ausbildungskapazitäten bereitzustellen.
4. Das staatliche Eingreifen wird effizienter
Der Bedarf an Ausbildungsplätzen, der nicht durch das Angebot der privaten Wirtschaft gedeckt wird, wird durch von den Industrie und Handelskammern betreuten und beaufsichtigten staatlichen Ausbildungsinstitutionen gewährleistet.
Der Staat engagiert sich bei den Berufsschulen und der zielorientierten Weiterbildung nichtausbildungsfähiger Jugendlicher. Die Zahl der Jugendlichen in Warteschleife wird gegenüber dem heutigen Stand stark reduziert sein. Durch die dadurch freiwerdenden Kapazitäten wird auch die Möglichkeit gegeben, Berufsschulen zu Weiterbildungszentren zu entwickeln und so der wirtschaftlichen Entwicklung Rechung zu tragen.
Durch das greifbare Ziel bei Erlangung der Ausbildungsfähigkeit eine Garantie auf einen Ausbildungsplatz zu haben, wird das Problem der mangelnden Motivation von Jugendlichen abnehmen und die Spirale aus Perspektivlosigkeit und Resignation durchbrochen.
Der Staat schafft Ausbildungsplätze in staatlichen Ausbildungsbetrieben, die durch die von den Unternehmen gezahlte Ausbildungsschuld finanziert werden.
Fazit
Die dargestellten Vorschläge haben das Ziel einen gangbaren und dauerhaft tragfähigen Weg aus der jetzigen unbefriedigenden Situation auf dem Ausbildungsmarkt aufzuzeigen.
Die neuen Instrumente sorgen gleichzeitig für die Verwirklichung des Rechts auf Ausbildung und lösen das Trittbrettfahrer-Problem: es ist nun günstiger einen Jugendlichen selbst auszubilden, als ihn von einem anderen Unternehmen abzuwerben. Kein Jugendlicher wird auf der Strecke gelassen und für die Unternehmen wird eine nachhaltige Strategie der Personalentwicklung lukrativ. Betriebe, die heute schon bedarfsgerecht ausbilden, werden durch die Handelbarkeit der Ausbildungsverpflichtung finanziell deutlich entlastet.
Ausgebildete Arbeitnehmer steigern die Produktivität des einzelnen Betriebs und der jeweiligen Branche und verbessern die Anpassungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft an zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen. Die verpflichtende Einbindung der Unternehmen in die Lösung der Ausbildungsfrage ist ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Stärkung des Standortes Deutschland. Angesichts der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung, die einen Fachkräftemangel in den kommenden Jahrzehnten prognostiziert, profitieren gerade die Unternehmen langfristig durch ein besseres Angebot an gut ausgebildeten Fachkräften.
Der Gesetzgeber schafft stabile, für alle Akteure transparente und gleiche Rahmenbedingungen. Die Kosten für die Ausbildung werden auf die gesamte Wirtschaftskraft der in Deutschland ansässigen Unternehmen verteilt. Kurzfristige Renditeinteressen führen in Zukunft nicht mehr zu einem Abbau von Ausbildungsplätzen, während die positiven Langzeiteffekte von Ausbildungstätigkeit für das einzelne Unternehmen, die Branche und den Wirtschaftsstandort Bestand haben.
Durch die Handelbarkeit der Ausbildungsverpflichtung, wird ein sich selbst regulierender Mechanismus geschaffen, um die benötigten Ausbildungskapazitäten bereitzustellen. Der Staat kann sich daher voll auf seine Aufgabe, der Stärkung des Bildungssystems konzentrieren und wird von den Kosten für zweifelhafte Überbrückungsmaßnahmen entlastet. Die Politik befreit sich von der demütigenden Rolle des lokalen Krisenmanagements, und nimmt ihre Rolle als Gestalter eines Gemeinwesens wahr, das allen Menschen die Chance bietet, sich in die Gesellschaft einzubringen und sich zu verwirklichen.

