AK Energie/Musterantrag
Aus Grüne Kreis Gütersloh
Inhaltsverzeichnis |
Fragen- und Antragssammlung zum Themenkomplex Energiesparen, Ressourceneffizienz, Klimaschutz
Mit dieser Zusammenstellung wird ein Musterantrag aus dem Juni (?) 2007 von Marcel Raschke und Wibke Brems aktualisiert, erweitert, strukturiert. Es wurden Anträge aus den Städten Gütersloh, Essen, Münster und Oberhausen hinzugezogen.
Im Gegensatz zu der bisherigen Antragssammlung, wurden nun auch Fragen zusammengestellt, die die Fraktionen zunächst zur Recherche anschließend als Fragestellung an die Verwaltung benutzen können. Die Fragen sind mit einem "?" gekennzeichnet. Die sich anschließenden Anträge sind mit einem "!" gekennzeichnet. Die Anträge sollten erst erstellt werden, wenn die Fragen nicht zur Zufriedenheit beantwortet wurden. Aus den Antworten der Verwaltung und den Hinweisen in dieser Zusammenstellung ergeben sich möglicherweise neue Anträge. Zusammengekommen ist ein sehr umfassendes Dokument. Nicht für jede Kommune müssen alle Punkte wichtig sein oder passen, der Antrag soll aber bewußt auch anregen einzelne Punkte aufzugreifen.
Die Verfasser würden sich freuen, Rückmeldungen über geglückte Anträge, neue Ideen aber auch Probleme zu erhalten. Wir danken auch allen, die uns ihre Formulierungen aus den Ratsanträgen geschickt haben.
Der Antrag ist online abrufbar unter www.gruene-guetersloh.de und www.marcelraschke.de. Hier sind auch Kontaktmöglichkeiten für die Rückmeldung angegeben.
Gebäude
Kommunale Gebäude
? Gibt es einen Energiesachstandsbericht, der Aufschluss über Energieverbräuche und Schadstoffemissionen, Energiekosten der städtischen Gebäude bzw. der Gebäude der Beteiligungsgesellschaften gibt?
- Ein solcher Energiebericht sollte folgende Dinge enthalten:
- Energieverbräuche der letzten Jahre
- Energieverbräuche nach Energieträger (Strom, Gas, Öl)
- Energiekennzahlen (Verbrauch pro m²)
- Kennzahlen und Verbräuche aufgeschlüsselt nach Gebäudetyp
- Vergleich der Energiekennzahlen mit anderen Kommunen/ Energiekennzahlen von Deutschland
- Energiekosten
? Wird ein entsprechendes Gebäudemanagement betrieben?
? Welche energiesparenden Einrichtungen sind in den letzten Jahren eingebaut worden?
? Wie groß ist der Umfang und wie groß waren die damit erzielten Einsparungen?
- Mögliche energiesparenden Einrichtungen sind Energiesparlampen, Nachtabschaltungen, Dimmer, Bewegungsmelder, schaltbare Steckerleisten zur Reduzierung des Standby-Verbrauchs, Einsatz von elektronisch gesteuerten Pumpen, …
? Wenn es das Fifty-fifty-Projekt an städtischen Schulen gibt: Wie groß waren die damit erzielten Einsparungen?
? Wie viele Gebäude der Stadt und der Beteiligungsgesellschaften sind in relativen und absoluten Zahlen mit erneuerbaren Energietechniken, getrennt nach Neubau- und Sanierungsprojekten, ausgestattet (Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie/Wärmepumpe, Biogas, Kraft-Wärme-Kopplung, Holzpellets, -schnitzel)?
? Wie viele städtische Gebäude und Gebäuden der Beteiligungsgesellschaften wurden in den letzten 10 Jahren mit Gebäudeleittechnik ausgestattet? Was wird damit in welchem Umfang gesteuert?
? An welchen städtischen Gebäuden und Gebäuden der Beteiligungsgesellschaften wurden in den letzten 10 Jahren Wärmedämmmaßnahmen in relativen und absoluten Zahlen gemessen am Gesamtbestand durchgeführt?
? Welche energiesparenden Landes-, Bundes- und EU-Programme wurden in den letzten 10 Jahren für öffentliche Gebäude in Anspruch genommen?
? Sind von der Bezirksregierung mit dem Hinweis auf den städtischen Haushalt geplante energetische Sanierungsmaßnahmen abgelehnt worden?
? Betreiben die Stadt bzw. die städtischen Beteiligungsgesellschaften ein „Gebäudeenergiereduzierungsprogramm“?
? Wenn ja, beschreiben Sie die Programme in ihrem Umfang, den geplanten Einsparungen und den bisherigen Reduzierungen?
? Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bei der Straßenbeleuchtung bzw. bei den Ampelschaltungen vorgenommen?
! Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern.
! Die Verwaltung wird beauftragt einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen. Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen. Die Verwaltung stellt auch dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Sie stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.
! Bei Neu-, Um-, Ausbau von Dachanlagen ist zumindest eine extensive Dachbegrünung wenn statisch möglich vorzunehmen.
! Die Installation von Schwimmbadabsorbern in den städtischen Frei- und Hallenbädern soll geprüft werden.
Wohngebäude
! Die Kommune vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten. Außerdem sollte die Ausrichtung der Gebäude die Nutzung solarer Energien begünstigen.
Büro-/Industriegebäude
Dieser Komplex fehlt leider noch komplett. Hier liegen den Verfassern bisher keine Anträge oder Ideen vor. Über Anregungen sind wir dankbar!
Bauleitplanung
! Im Rahmen eines gemäß § 4c BauGB durchzuführenden Monitorings der Bauleitplanung skizziert die Verwaltung auch durch Verwendung von moderner Technik eingesparte CO2-Emissionen gegenüber alten Technikstandards.
! Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
! Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geothermie) verlangen.
! Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.
Alternativ Formulierungen aus Essen: Die Möglichkeiten in der städtebaulichen Planung nach der Baugesetzbuchnovelle
sollen genutzt werden insbesondere:
a. In Bebauungsplänen sollen zukünftig Festsetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere der Solarenergie getroffen werden. b. Bei städtebaulichen Verträgen soll die Erweiterung der Regelungsgegenstände auf die Nutzung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung und von Solarenergie genutzt werden. c. Die frühzeitige Integration von Klimaschutz, Energieeffizienz und Solarenergienutzung als Anforderungsprofil in den städtebaulichen Planungsprozess soll gesichert werden.
Verkehr
Allgemein
? Gibt es ein Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungsgesellschaften zur Minimierung der Treibstoffkosten und Emissionen?
? Beziehen Mitarbeiter/innen bzw. Mitarbeiter/innen der Stadt und der städtischen Beteiligungsgesellschaften ein Firmenticket? Wo gibt es bei Großbetrieben in Musterdorf weitere Firmentickets? Wie groß ist die Beteiligung in absoluten und relativen Zahlen?
? Gibt es vergünstigte Parkmöglichkeiten für die städtischen Mitarbeiter? Welche Kosten entstehen der Stadt hiermit?
? Bieten die öffentliche Verwaltung bzw. städtische Beteiligungsgesellschaften Car-Sharing an? Wenn ja, in welchem Umfang und wie groß waren die damit erzielten Einsparungen?
? Welche Park&Ride- und Bike&Ride-Abstellplätze/-anlagen wurden in den letzten 10 Jahren an welchen Standorten und mit welchen Platzzahlen realisiert?
?Welche Gesellschaften beteiligen sich in welchem Umfang an FahrerInnenschulungen zur Erlernung energieeinsparender Fahrweise?
Sind alle Möglichkeiten hinsichtlich der Optimierung des Verkehrsflusses genutzt (insbesodere auf Ring- und Ausfallstraßen): Grüne Welle, Nachtabschaltung von Ampeln, verkehrsaufkommengesteuerte Ampeln
Fahrrad
! Fahrradabstellanlagen sollen bei der Genehmigung von Bauvorhaben dem Bauherren verpflichtend vorgeschrieben werden. ! Zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in der Innenstadt wird die Verwaltung gebeten, ein Innenstadt-Parkraumkonzept für Fahrräder zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Liegenschaften berücksichtigen. Das Parkraumkonzept für Fahrräder soll zwei Bereiche, einen Analyse- und einen Planungsteil, beinhalten und folgende Aspekte berücksichtigen:
- a.Definition verschiedener Qualitätsstandards mit den Bereichen
- Typologie der Ständer
- Überdachung
- Nähe zum Zielgebiet der Verkehrsteilnehmer
- Bewachung (auch Überwachung von Radständern möglich)
- Weiteres Serviceangebot (z.B. für Radstation)
- Kosten
- b.Kritische Überprüfung der Richtzahlenliste der Landesbauordnung NRW für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen in Münster. Sind die Richtzahlen ausreichend?
- c.Kartographische Aufbereitung der „Problemzonen“ mit konkreter Defizitanalyse
- Anzahl abgestellter Fahrräder
- Ermittlung des zukünftigen Bedarfs
- Analyse der Akzeptanzprobleme konkreter Abstellanlagen (z.B. Abstellanlage XY wird nicht angenommen (zu weit weg vom Zielort der Radfahrer oder da Ständertyp nicht angenommen wird), hierzu sind ggf. Befragungen durchzuführen.
- d.Vorschläge zur Akzeptanzverbesserung von Abstellanlagen in 1b-Lage (z.B. durch höhere Qualitätsstandards), um Anreize für die Nutzung schlechter gelegener Abstellanlagen zu schaffen.
- e.Vorschläge für Hinweisschilder über alternative Abstellmöglichkeiten an regelmäßig überfüllten Standorten.
- f.Ein gesondertes Raumkonzept für Fahrräder an Markttagen, Tagen mit besonderen Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt,…) am Musterplatz (z.B. Reservierung der PKW-Plätze für Fahrräder an Markttagen bei gleichzeitig striktem Durchfahrverbot für PKW´s)
- g.Für den Bahnhofsbereich ist ebenfalls ein gesondertes Raumkonzept zu erarbeiten. Dies soll ebenfalls den faktischen Bedürfnissen von Radfahrern und Radfahrerinnen Rechnung tragen und weitere Abstellmöglichkeiten für „ad hoc“-Besucher des Bahnhofs, Tagespendler und Wochenpendler bieten. Das Konzept muss sicherstellen, dass der zukünftig wahrscheinlich steigende Bedarf nach Abstellanlagen langfristig sichergestellt werden kann.
- h.Die Planung und Realisierung von weiteren Parkhäusern für den PKW-Verkehr ist einzustellen, um die eingesparten Mittel zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes für Fahrräder verwenden zu können.
- i.Basierend auf den o.g. Punkten soll die Verwaltung ein Umsetzungskonzept erarbeiten, welches die Bereitstellung ausreichenden Parkraums für Fahrräder bis Ende 2008 sicherstellt.
Fußgänger
! Die Verwaltung wird beauftragt „Fußgänger-Stadtpläne“ zu erstellen.
Kommunaler Fuhrpark
? Wie viele Fahrzeuge der Stadt bzw. der städtischen Beteiligungsgesellschaften (absolut und relativ) werden aufgeschlüsselt nach Gesellschaften mit Biodiesel oder Erdgas betrieben?
! Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei ob Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können.
Energieverbrauch
Standby
! Die Verwaltung der Kommune nutzt Schaltleisten um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.
!Bei der Einrichtung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten.
Beleuchtung
!Städtische Beleuchtungsanlagen und Beleuchtungen städtischer Liegenschaften sollen durch effektive und stromsparende Systeme erfolgen. (z.B. mit Bewegungsmeldern, Energiesparlampen, Dämmerungsschaltern)
! Die Verwaltung wird beauftragt einen Plan zu erarbeiten, wie Lichtmüll vermieden werden kann.
Nachtspeicherheizungen
?Wie viele Nachtspeicherheizungen gibt es in der Stadtverwaltung?
! In der Stadtverwaltung erstellt einen Plan, wie Nachtspeicherheizungen und andere elektrische Heizungen im kommenden Jahr entfernt und ersetzt werden können.
Einsatz Erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung
! Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wege des Contractings mit Dritten.
! Städtische und private Dächer sollen, über eine städtische Solardachbörse, Investoren für Photovoltaik und Solarthermie zur Verfügung gestellt werden.
! Blockheizkraftwerke sollten auch in Schulen und städtischen Liegenschaften installiert werden. Speziell große Bauvorhaben sollen auf ihre Tauglichkeit für Blockheizkraftwerke hin überprüft werden.
Zertifizierter Ökostrom
! Alle kommunalen Gebäude sollen mit einem zertifizierten Ökostrom versorgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und den Stromanbieter zu wechseln.
Alternativ:
! Die Stadt Musterdorf als Hauptgesellschafter der Stadtwerke soll sich für folgende Maßnahmen einsetzen:
- a. Die Stadtwerke Musterdorf sollen einen eigenen zertifizierten Ökostromtarif anbieten, bei dem die Mehreinnahmen pro Kilowattstunde Strom für den Neubau von Anlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung verwendet werden.
- b. Durch gezielte Beratung und Förderprogramme müssen die Stadtwerke Anreize zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung schaffen.
- c. Das Portfolio soll um Biomasse (Biogas, Ökopeletts, Holzhackschnitzel etc.) erweitert werden.
Ressourcenverbrauch
Ressourcenschonung
! Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.
Wasser
? Gibt es einen Bericht, der Aufschluss über den Wasserverbrauch in den städtischen Gebäuden gibt? (Weitere Fragen, Kennzahlen, Anforderungen analog Energiesachstandsbericht, s. )
? Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren getroffen, um den städtischen Wasserverbrauch zu verringern? Welche Einsparungen wurden erzielt?
! Der städtische Wasserverbrauch soll auf seine Reduzierbarkeit überprüft werden.
Nutzerverhalten/Informationen
An MitarbeiterInnen
!Die Verwaltung wird beauftragt die von der EnergieAgentur NRW angebotene sog. „E-fit“-Woche zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Fachbereich und/oder Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für Kollegen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen (Benutzung von schaltbaren Steckerleisten, Tipps zur richtigen Belüftung, …) begleiten.
An die Industrie
!Die Kommune Musterdorf berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).
An BürgerInnen
! Wiederkehrenden Kostenbescheiden der Kommune an Bürgerinnen und Bürger werden Informationen zu möglichen Energie- und damit verbundenen Kosteneinsparungen beigelegt. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.
An Vereine
! Die Kommune Musterdorf informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt „Pendlernetz“ des Landes NRW.
Übergeordnete Anträge
CO2-Emmissionsbericht
! Die Verwaltung soll einen CO2-Emissionsbericht für Musterdorf erarbeiten. Sie soll darauf aufbauend dem Rat jährlich eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Kommune geschehen ist. Der Bericht soll zudem eine Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen ermöglichen, somit ist eine Erstellung nach den Angaben des Klimabündnis ratsam.
Klimaschutzmaßnahmen
! Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Musterdorf durchführbar sind und legt einen Bericht bis … vor.
Energieleitlinien
! Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten.
Bürgerfonds
! Die Kommune Musterdorf führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Dieser Bürgerfonds kann für Energiesparmaßnahmen benutzt werden, die keinerlei andere Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten (der KFW) erhalten, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen.
Klima- und Ressourcenhaushalt
Hier noch allgemeiner fassen oder als Beispiel aus GT belassen?
! Die Verwaltung wird beauftragt, einen Klima- und Ressourcenhaushalt zu erstellen. Dieser orientiert sich an den schon im Oktober 2003 erstellten „Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung von Musterdorf“.
Begründung:
Haushalte und Indikatoren sind wichtige Instrumente, um Verwaltung und Politik Informationen über die Lage der Stadt zu vermitteln und Entscheidungshilfe zu geben. In Zeiten des Klimawandels und der Ressourcenknappheit sind bisher angewandte Indikatoren zur Positionierung einer Stadt nicht mehr ausreichend. Wie eine Stadt in diesen Bereichen aufgestellt ist, lässt sich nicht anhand der klassischen Haushaltsdaten ablesen. Dafür wird ein separater Haushalt mit eigenen Indikatoren benötigt: Der Klima- und Ressourcenhaushalt von Musterdorf. Der Politik und der Verwaltung wird dieser Haushalt einen Bestand darstellen, aufgrund dessen Ziele und Maßnahmen zu deren Ereichung gemeinsam festgelegt werden. Entscheidungen, politische und des laufenden Geschäfts der Verwaltung, haben Einfluss auf die Klima- und Ressourcenbilanz von Msuterdorf. Darum ist ein Klima- und Ressourcenhaushalt und die Auswirkungen von Entscheidungen auf seine Bilanz ebenso wichtig wie der Blick auf finanzielle und personelle Auswirkungen. Bei der Erstellung des Klima- und Ressoucenhaushalts ist auf folgende Aspekte zu achten:
- Der Klima- und Ressourcenhaushalt ist ein fachbereichsübergreifender Haushalt. Bei der Einbindung in vorhandene oder geeignete, neu zu schaffende Strukturen ist deshalb darauf zu achten, dass alle Fachbereiche Daten zur Verfügung stellen und an der Zielerreichung mitarbeiten.
- Die Indikatoren sollen regelmäßig aufgenommen und dargestellt werden.
- Neben dem Ist-Zustand werden zu jedem Indikator Ziele und Maßnahmen zu deren Erreichung formuliert.
- Bei der Bewertung der Entwicklungen ist auf eine einfache Darstellung und Symbolik zu achten.
- Ziel ist es, im Anschluss an die Aufstellung des Klima- und Ressourcenhaushalts zu einer einfachen und regelmäßigen Bewertung von Einzelmaßnahmen, Anträgen und Verwaltungsvorlagen zu kommen.
- Bei der Festlegung der Indikatoren soll auf die Wirtschaftlichkeit der Ermittlung der dafür notwendigen Daten geachtet werden.
Dieser Klima- und Ressourcenhaushalt könnte beispielsweise folgende Indikatoren enthalten:
Themenfeld Energie
- Stromverbrauch
- Energieträger
- Wind
- Wasser
- Photovoltaik
- Biomasse
- Kohle
- Gas
- Atom
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Energieträger
- Gas
- Biomasse
- Verwaltung
- Gesamtstadt
- Warmwasser (Solar)
- Verwaltung
- Gesamtstadt
- Energetische Gebäudesanierung
- Verwaltung
- Gesamtstadt
- Passivhäuser
- Erneuerbare-Energien-Anlagen der Verwaltung
Themenfeld Verkehr
- ÖPNV-Zahlen
- Pkw, Lkw
- Anzahl
- Flottenverbrauch
- Verwaltung
- Gesamtstadt
- Fahrrad
- km Radwege
- Abstellmöglichkeiten
Themenfeld Stadtentwicklung & Ressourcen
- Fläche
- Entwicklung der Flächennutzung
- Gesamt
- Je Einwohner
- Entwicklung Siedlungsfläche
- Wohnbau
- Gewerbeflächen
- Verkehr
- Entwicklung Freiflächen
- Landwirtschaft
- Wald
- Gewässer
- Parks, …
- Altablagerungen
- Entwicklung der Flächennutzung
- Wasser
- Trinkwasser
- Strukturgüte der Gewässer
- Güteklasse der Fließgewässer
- Grundwasserschäden
- Müll
- Abfallmenge aller Haushalte
- Wertstoffquote
- Abfallaufkommen kommunale Liegenschaften
Themenfeld Klima
- CO2-Bilanz in Musterdorf
- Vergleichbarkeit mit anderen Städten soll erreicht werden (Klimabündnis)
- Treibhausgase in Gütersloh
- Ozon
- Klimaveränderungen
- Temperaturentwicklung
- Entwicklung Niederschlagsmengen
- Häufigkeit von Wetterextremen

